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Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zungenschrittmacher

Die Hals-, Nasen-, Ohrenklinik und Poliklinik ist Teil der Universitätsmedizin Mainz der Johannes Gutenberg-Universität und bietet eine Reihe an Behandlungsmöglichkeiten der schlafbezogenen Atmungsstörungen an. Da jeder Patient einzigartig ist und ein individuelles Beschwerdeprofil besitzt, sind wir darauf bedacht, für jeden Patienten einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen. Sollten auch Sie Ihre Obstruktive Schlafapnoe behandeln wollen und kommen mit der Schiene und/oder Ihrer CPAP-Maske nicht zurecht, melden Sie sich bei uns. Wir nehmen uns gerne Zeit, um gemeinsam mit Ihnen zu schauen, ob die Behandlung mit dem Zungenschrittmacher für Sie infrage kommt

Heute gibt es neben der Standardtherapie eine Reihe effektiver Alternativen zur Behandlung der OSA, welche wir Ihnen hier vorstellen möchten. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. med. Haralampos Gouveris
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
+49 61 31 48 90 90 000

Therapiespektrum am Universitätsklinikum Mainz

Schlaflosigkeit ist eines der am weitesten verbreiteten medizinischen Probleme unserer Zeit. In Deutschland leiden ca. 20 - 30% der Bevölkerung unter Schlafstörungen. Der Anteil seelisch bedingter Ursachen an der Gesamtheit der Schlafstörungen ist mit 70% besonders hoch. 

Seit den 70er Jahren wurden auf dem Gebiet der Schlafforschung und Schlafmedizin große Fortschritte erzielt und neue Therapiemöglichkeiten für Schlafgestörte entwickelt. Die subjektive Beeinträchtigung kann in einem Schlaflabor durch meßtechnisch faßbare Störungen des Schlafablaufes überprüft werden.

Neben den schon seit längerer Zeit angebotenen Operationsverfahren können wir in unserer Klinik für Schlafbezogene Atmungsstörungen nun auch die Implantation eines Hypoglossus-Neurostimulators (sog. „Zungenschrittmacher“) anbieten. Durch die Hypoglossus-Neurostimulation (HGNS)  wird der Zungennerv während des Schlafens gezielt mit einer Elektrode stimuliert. Dadurch wird verhindert, dass die Zunge im Schlaf erschlafft, zurückfällt und die Atemwege verschließt. Dies erfolgt atemsynchron, was über einen am Brustkorb unter der Haut angebrachten Sensor gewährleistet wird. Die Implantation und Einstellung des Schrittmachers sowie die Patientenschulung im Umgang mit dem Schrittmacher inklusive Nachsorge erfolgen in unserer Klinik.

Prof. Dr. med. Haralampos Gouveris
Uniklinikum Mainz

„Die Inspire-Therapie hilft den Patienten wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen, indem Atemaussetzer und Schnarchen deutlich reduziert werden. Damit sich ein dauerhafter Erfolg einstellt, führen wir eine präzise prä-operative Diagnostik durch, betreuen wir unsere Patienten auch nach der Operation und unterstützen sie langfristig bei der Einstellung und der Gewöhnung an die Therapie.“

Hallo
Lebensqualität!

 

Erfahren Sie wie die Obstruktive Schlafapnoe durch die Inspire Therapie behandelt werden kann.

Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen herausfinden, ob Sie für diese innovative Therapie geeignet sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Schlafsprechstunde. Das Team des Schlaflabors freut sich auf Ihren Besuch.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Wegbeschreibung

Anreise mit dem Auto

Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz, Gebäude 102

Vom Autobahnkreuz Mainz-Süd fahren Sie weiter in Richtung Innenstadt und folgen dann der Beschilderung „Universitätsklinikum“.
Parken Sie bitte bevorzugt im nahegelegenen Parkhaus „Am Augustusplatz“. Die Einfahrt zum Parkhaus befindet sich „Am Römerlager“.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus (Hauptbahnhof Mainz - Haltestelle Universitätsmedizin)

  • ab Bussteig G: Linie 62,  Linie 67, Linie 69, Linie 76, Linie 92
  • ab Bussteig R: Linie 652, Linie 660

Straßenbahn (Richtung Hechtsheim)

  • ab Gleis A: Linie 50
  • ab Gleis K: Linie 52, Linie 53

Taxi

Telefonnummer 06131 48 90 90 000

 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text allgemein das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierung umfasst gleichermaßen alle Personen und soll keine Diskriminierung darstellen.